Die logopädische Therapie ist Teil der medizinischen Grundversorgung. Sie beinhaltet die Untersuchung und Behandlung krankheitsbedingter Kommunikations- und Schluckstörungen, aber auch Maßnahmen zur Prävention/Beratung.
Die Behandlungskosten werden in der Regel von den gesetzlichen Krankenkassen und den privaten Krankenversicherungen übernommen.
Folgende Ärzte/-innen stellen Ihnen eine Verordnung für eine logopädische Behandlung aus:
- Allgemeinmediziner/-innen/praktische Ärzte/-innen/Internisten/-innen
- HNO-Ärzte/-innen
- Kinderärzte/-innen
- Kinder- und Jugendpsychiater/-innen
- Neurologen/-innen
- PhoniaterInnen und Pädaudiologen/-innen
- Zahnärzte/-innen und Kieferorthopäden/-innen
Bringen Sie bitte die Heilmittelverordnung (Rezept) zum Erstgespräch mit. Diese sollte bei gesetzlich Versicherten nicht älter als 4 Wochen sein!