Kostenübernahme

Kostenübernahme

Die logopädische Therapie ist Teil der medizinischen Grundversorgung. Sie beinhaltet die Untersuchung und Behandlung krankheitsbedingter Kommunikations- und Schluckstörungen, aber auch Maßnahmen zur Prävention/Beratung.

Die Behandlungskosten werden in der Regel von den gesetzlichen Krankenkassen und den privaten Krankenversicherungen übernommen.

Folgende Ärzte/-innen stellen Ihnen eine Verordnung für eine logopädische Behandlung aus:

  • Allgemeinmediziner/-innen/praktische Ärzte/-innen/Internisten/-innen
  • HNO-Ärzte/-innen
  • Kinderärzte/-innen
  • Kinder- und Jugendpsychiater/-innen
  • Neurologen/-innen
  • PhoniaterInnen und Pädaudiologen/-innen
  • Zahnärzte/-innen und Kieferorthopäden/-innen

Bringen Sie bitte die Heilmittelverordnung (Rezept) zum Erstgespräch mit. Diese sollte bei gesetzlich Versicherten nicht älter als 4 Wochen sein!

So erreichen Sie uns.

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